Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 4 L 9/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9194
OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 4 L 9/15 (https://dejure.org/2015,9194)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.03.2015 - 4 L 9/15 (https://dejure.org/2015,9194)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. März 2015 - 4 L 9/15 (https://dejure.org/2015,9194)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,9194) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Pflicht zur Aufbewahrung und Vorlage von Arbeitsverträgen im Heimrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Betrieb einer stationären Einrichtung im Sinne des § 19 Abs. 3 WTG LSA

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 4 L 9/15
    Schlüssige Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn mit dem Zulassungsantrag substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (so BVerfG, Beschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, zit. nach JURIS).
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 4 L 9/15
    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (so BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09

    Bestimmung des Beitragssatzes im Abwasserbeitragsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 4 L 9/15
    Der Rechtsmittelführer muss eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 02.12.2016 - 10 S 42/16

    Zwangsverwaltung: Erfassung der Einspeisevergütung aus dem Betrieb einer

    Das Amtsgericht Saarlouis ordnete hinsichtlich der im Klagerubrum bezeichneten Grundstücke auf Antrag der ... mit Beschluss vom 28.7.2015 die Zwangsverwaltung an und bestellte den Kläger zum Zwangsverwalter (AZ 4 L 9/15).

    Das Amtsgericht hat die Akten des Amtsgerichts Saarlouis 4 L 9/15 (Zwangsverwaltung) und 4 K 26/15 (Zwangsversteigerung) sowie 15 M 789/15 (Pfändung) beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Die Berufungskammer hat die Vollstreckungsakten 15 M 789/15 und 4 L 9/15 des Amtsgerichts Saarlouis zu Beweiszwecken beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Vorliegend wurde der Zwangsversteigerungsvermerk ausweislich des in der Vollstreckungsakte 4 L 9/15 des Amtsgerichts Saarlouis (Bl. 18) enthaltenen Grundbuchauszugs bereits am 23.04.2015, der Zwangsverwaltungsvermerk am 04.08.2015 in das Grundbuch eingetragen, mithin zeitlich deutlich vor der Einspeisung des für die hier relevanten Monate September bis Oktober 2015 gewonnenen Stroms.

    Aus der beigezogenen Vollstreckungsakte 4 L 9/15 (Bl. 2 i.V.m. Bl. 20) ist ersichtlich, dass es sich bei der der Zwangsverwaltung zugrunde liegenden Grundschuld der ... (Rechtsnachfolgerin der ... ...) vom 15.10.2003 um das rangbeste der in Abteilung III eingetragenen dinglichen Rechte handelt, weshalb an den Kläger als Zwangsverwalter zu leisten wäre.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht